Die belgischen Behörden arbeiten zusammen, um invasive gebietsfremde Arten wirksamer zu bekämpfen
Der Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen haben ein Kooperationsabkommen geschlossen, um die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern und einzudämmen. Dieses Abkommen regelt die Umsetzung der europäischen Verordnung über invasive gebietsfremde Arten in Belgien. Das Abkommen ist im Juli 2020 offiziell in Kraft getreten.
Mit einem dreifachen Ansatz (Prävention, Früherkennung und sofortige Beseitigung) wollen die belgischen Behörden die Verbreitung der invasiven gebietsfremden Arten bekämpfen. Das Abkommen zielt darauf ab, ein umfassendes und kohärentes Konzept zur Umsetzung der europäischen Verordnung einzuführen. Es organisiert die Koordination und den notwendigen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden.
Zu diesem Zweck sieht es die Schaffung der drei folgenden Instanzen vor:
- ein Nationaler Ausschuss für invasive gebietsfremde Arten, der ein Exekutivorgan ist und Vorschläge für nationale Entscheidungen erarbeitet (Beispiel: der belgische Standpunkt zu der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Artenliste);
- ein Nationaler Wissenschaftsrat für invasive gebietsfremde Arten, der wissenschaftliche Gutachten abgeben muss, z.B. über die Auswirkungen der für Aufnahme in die europäische Liste vorgeschlagenen invasiven gebietsfremden Arten auf die Artenvielfalt;
- ein Nationales Wissenschaftssekretariat für invasive gebietsfremde Arten, das den Ausschuss und den Rat bei der Durchführung der Aktionen, u.a. bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für die Pfade der Einbringung invasiver gebietsfremder Arten, unterstützt.
In dem Kooperationsabkommen werden die Verfahren festgelegt für:
- den Austausch wissenschaftlicher Expertise und guter Praktiken über invasive gebietsfremde Arten, in enger Zusammenarbeit mit der belgischen Biodiversitätsplattform (z.B. die Schwarzkopfruderente);
- die Weiterverfolgung der Übergangsregelung für Heimtiere, die in der europäischen Liste der verbotenen Arten aufgeführt werden (z.B. die Rotwangen-Schmuckschildkröte);
- die Koordinierung der Anträge auf Ausnahmegenehmigung für die Einfuhr und die Haltung einer Art, z.B. für die Ex-situ-Erhaltung in einem Zoo (z.B. Nutria);
- die Weiterverfolgung der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf nationaler Ebene und die durch die Regionen durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen (z.B. die Asiatische Hornisse);
- die Ausarbeitung gemeinsamer Bekämpfungsziele (z.B. Wasserpflanzen, Riesen-Bärenklau)
Schließlich wird im Rahmen des Abkommens eine nationale Website eingerichtet. Auf http://www.iasregulation.be finden Sie alle verfügbaren Informationen zu den invasiven gebietsfremden Arten in Belgien. Zurzeit sind 36 Pflanzenarten und 30 Tierarten in den europäischen Listen der besorgniserregenden Arten aufgeführt. Unter diesen Arten sind in Belgien 14 Pflanzenarten und 15 Tierarten etabliert.
Eine Pressemappe, in der einige in Belgien vorkommende Arten beschrieben werden, ist auf Anfrage erhältlich. Sie verdeutlicht die Wichtigkeit, auf belgischer Ebene einen globalen Ansatz zu verfolgen.
Kontakt (Behörden, die für die Umsetzung in Belgien der Verordnung zuständig sind):
Auf föderaler Ebene :
GD Umwelt, Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Kontaktperson: Joëlle Smeets, FÖD Volksgesundheit, GD Umwelt, joelle.smeets@health.fgov.be / Handy: 0474 49 84 41
In der Wallonie:
operative Generaldirektion der Landwirtschaft, der Naturschätze und der Umwelt, Öffentlicher Dienst der Wallonie
http://biodiversite.wallonie.be/invasives
Kontaktperson: Nicolas Yernaux, Sprecher des Öffentlichen Dienstes der Wallonie nicolas.yernaux@spw.wallonie.be / Tel : 081 32 14 54
In Flandern:
Agentschap voor Natuur en Bos, Vlaams Gewest
http://www.natuurenbos.be
Kontaktperson: Jeroen Denaeghel, Sprecher, jeroen.denaeghel@vlaanderen.be/ Handy : 0474 50 48 94
In der Region Brüssel-Hauptstadt:
Bruxelles Environnement / Leefmilieu Brussel
http://www.environnement.brussels oder http://www.leefmilieu.brussels
Kontaktperson: Pascale Hourman, Sprecherin / phourman@environnement.brussels / Handy : 0490 52 37 89
Für ein Interview mit den zuständigen Ministern nehmen Sie bitte mit den folgenden Personen Kontakt auf:
- Für Marie-Christine Marghem, Föderalministerin der Umwelt, Bernard Van Hecke, Sprecher, bernard.vanhecke@marghem.fed.be, Handy : 0475 44 34 26.
- Für Céline Tellier, Naturministerin für die Wallonische Region, Nathalie Guilmin, Sprecher,Kommunikationsmanager, nathalie.guilmin@gov.wallonie.be , Tel : 081 25 39 70.
- Für Zuhal Demir, Minister für Umwelt, Energie, Tourismus und Justiz der Flämischen Regio, Andy Pieters, Sprecher, andy.pieters@vlaanderen.be , Handy : 0499 17 35 84
- Für Alain Maron, Minister der Umwelt der Region Brüssel-Hauptstadt: Pascal Devos, Kommunikationsmanager, pdevos@gov.brussels, Handy : 0478 34 23 77.
- Für Philippe De Backer, Minister für die Nordsee, Caroline Leys, caroline.leys@Debacker.fed.be, Handy : 0497 73 79 17.
- Für Pierre-Yves Jeholet, Ministerpräsident, die Föderation Wallonie-Brüssel, Nicolas Reynders, Sprecher, Kommunikationsmanager, Nicolas.Reynders@gov.cfwb.be , Tel : 02 801 74 27, Handy : 0473 27 14 79.
- Für Harald Mollers, Minister für Bildung, Forschung und Erziehung, ostbelgischer: Rebecca Bastin, Pressereferentin, rebecca.bastin@dgov.be, Tel : 087 59 64 71.