Die belgischen und deutschen Behörden haben diese Maßnahme getroffen. Für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und die anerkannten ehemaligen Deportierten galt schon eine Steuerbefreiung. Für sie ändert sich nichts.
Wie erhält man diese Steuerbefreiung?
Zum Erhalt einer Steuerbefreiung muss man beim Finanzamt Neubrandenburg in Deutschland Einspruch erheben. Ein entsprechendes Einspruch-Musterschreiben steht auf der Webseite des FÖD Finanzen zum Download zur Verfügung.
Auch für Personen, die bisher noch keinen Antrag auf Steuerbefreiung in Deutschland eingereicht haben, steht das Verfahren des Einspruchs noch offen.
Wurde schon eine Steuerbefreiung gewährt, ist es unnötig einen weiteren Einspruch einzulegen.